Ein völlig neues Raumkonzept, das Ihnen Freiheit schenkt. Elektrische Performance, die begeistert. Und intuitiver Bedienkomfort, der alles ganz einfach macht. Der neue ID.4: stark wie ein SUV, nachhaltig wie ein ID.
Ihr Hobby erfordert eine umfangreiche Ausrüstung? Sie haben beruflich eine Menge zu transportieren? Gar kein Problem für den ID.4: Die auf Wunsch erhältliche Anhängevorrichtung ist für Lasten bis zu 750 kg (ungebremst) bzw. 1.000 kg (gebremst) ausgelegt. Wenn Sie die Anhängevorrichtung gerade nicht benötigen, können Sie sie mit wenigen Handgriffen unter den Stoßfänger klappen, sodass diese nicht mehr sichtbar ist.
Mit der riesigen Glasfläche, die fast über die gesamte Dachbreite reicht, ist das optionale Panoramaglasdach schon selbst ein Hingucker. Noch schöner: der freie Blick hinaus in den Himmel. Das getönte Glas sorgt zudem für angenehme Temperaturen. Vor starkem Sonnenschein schützt das Sonnenrollo, welches Sie zum Beispiel sehr komfortabel per Sprachbedienung steuern können. Sagen Sie "Hallo ID., zeig mir die Sterne" und das Rollo öffnet sich.
Bequem morgens ins Büro fahren, vorher noch die Kinder zügig in die Schule bringen und abends zurückfahren – mit einer Batterieladung grundsätzlich kein Problem8. 52 kWh Netto-Batterieenergieinhalt in der Ausstattungsvariante Pure und Pure Performance (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,3-15,5; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+.) und 77 kWh Netto-Batterieenergieinhalt in der Ausstattungsvariante Pro (Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 16,9-16,2; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+.) stehen Ihnen zur Auswahl, mit bis zu 109 kW (Pure) bzw. 125 kW (Pure Performance) und bis zu 150 kW (Pro) Leistung.
Der ID.4: stark wie ein SUV, nachhaltig wie ein ID.




Elektromobilität zahlt sich aus
Hier haben wir Ihnen alle Sparvorteile und Sonderrechte der Elektromobilität aktuell und übersichtlich aufbereitet (nach Inkrafttreten des Konjunkturpakets).9.000 € Umweltbonus
Kunden aller ID. Modelle können sich in Deutschland auf den vollen Umweltbonus freuenc). Der Umweltbonus (für Basismodelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 €) beträgt durch die Verdopplung des staatlichen Anteils im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung derzeit insgesamt 9.000 € nettod).
10 Jahre Kfz Steuerbefreiung
Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit. Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung wurde diese Maßnahme bis Ende 2030 verlängerte).
Reduzierte Dienstwagenbesteuerung
Die Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen wurde im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung nochmals attraktiver gestaltet. So wird die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung rein elektrischer Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 € nur noch zu einem Viertel berücksichtigt. Liegt der Bruttolistenpreis über 60.000 €, wird die Bemessungsgrundlage halbiertf).
Privilegierung im Straßenverkehr
Neben monetären Vorteilen können Elektroautos von Sonderrechten im Straßenverkehr profitieren, u.a. besondere Parkplätze, verringerte Parkgebühren oder die Benutzung von Busspureng).

Alle Werte inkl. der jeweiligen Umsatzsteuer.
*6000,00 Euro Sonderzahlung kann im Rahmen des Umweltbonus erstattet werden. Diese muss durch den Kunden beantragt werden. Siehe Umweltbonus / BAFA Prämiec).

Fahrzeug zeigt Lackierung in Honey Yellow


































Vereinbaren Sie jetzt Ihre Probefahrt oder erhalten Sie weitere Informationen zu den vollelektrischen Volkswagen.
a) Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle und Laufzeiten. Zuzüglich Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
c) Bedingung für die Gewährung des staatlichen Anteils ist die Aufnahme des Fahrzeuges auf die Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA.
d) Der Umweltbonus setzt sich derzeit zu zwei Dritteln (6.000 EURO) zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von einem Drittel der Volkswagen AG gewährten Prämie. Der Herstelleranteil (Volkswagen-Anteil) wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer (i.H.v. 19 % bzw. 570 €). Dieser herstellerseitige Umweltbonus ist nur verfügbar für Fahrzeuge mit einer Zulassung in Deutschland. Die Fördersumme richtet sich nach Modell, Neupreis und Antriebsart – auch Plug-In-Hybride werden bezuschusst Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des vom Kunden gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die staatliche Innovationsprämie i.H. von 6.000 Euro wird zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 angestrebt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
e) Gem. § 3d Abs. 1 KraftStG. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung für Erstzulassungen bis Ende 2025 verlängert. Die Steuerbefreiung beginnt grundsätzlich ab dem Erstzulassungsdatum des jeweiligen Fahrzeugs und wird längstens bis zum 31.12.2030 gewährt. Im Falle eines Halterwechsels innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
f) Fahrer von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor, die auch privat genutzt werden, müssen monatlich 1 % des vollen Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Fahrer eines rein elektrischen Dienstwagens mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000€ wird dieser geldwerte Vorteil nur mit einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Für Fahrer von rein elektrischen Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von über 60.000€ wird die Bemessungsgrundlage halbiert. Diese Steuerbegünstigungen gelten für Erstzulassungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2030 und sind ebenso für gebrauchte Fahrzeuge gültig.
g) Mit dem Elektromobilitätsgesetz will die Bundesregierung elektrisch betriebene Fahrzeuge auch durch Privilegierung im Straßenverkehr unterstützen. Es wurde vereinbart, dass Elektroautos Sonderrechte erhalten können. Die Umsetzung ist den Ländern, Städten und Kommunen vorbehalten.