Passat GTE Variant
- sofort verfügbar -
160kW (218 PS)
7,6s
max. 400Nm
Schauen Sie nach vorn: Mit einer rein elektrischen Reichweite bis zu 57 km – gemessen im neuen, praxisnahen WLTP-Verfahren – beweist Ihr Passat GTE Variant, dass effiziente Mobilität dank Plug-in-Hybrid-Technologie keine Zukunftsvision mehr ist. Und das im E-Mode auch noch lokal CO2-frei und nahezu geräuschlos.
Weil Sie mit dem Kauf eines Plug-in-Hybrid-Fahrzeugs besonderes Verantwortungsbewusstsein beweisen, werden Sie belohnt: mit dem Umweltbonus von bis zu 6.750 €c).
Ihr Handelspartner von Volkswagen unterstützt Sie gerne bei den Formalitäten, damit Sie den notwendigen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen können. Auf dem Online-Portal des BAFA können Sie sich umfassend über die Fördervoraussetzungen informieren.
Niemand kann auf Knopfdruck gute Laune bekommen. Sie schon. Ob rein elektrisch oder als Kombination aus Elektro- und Verbrennungsmotor: Wählen Sie die Art des Antriebs einfach per Taste. Im GTE-Mode wird die Kraft beider Antriebe gebündelt, was für eine besonders hohe Durchzugskraft sorgt. Beim sogenannten „Boost“ arbeitet der Elektromotor mit dem TSI-Benzindirekteinspritzer zusammen – unüberhörbar durch den typischen Motorsound, der beim Aktivieren des GTE-Mode ertönt. Und nicht selten durch das Jubeln des Fahrers.


































Sie haben Fragen oder Interesse? Dann kontaktieren Sie uns.
a) Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrages nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Zuzüglich Überführungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen eventuellen Mehrpreis. Die jeweils gültige Aktionsprämie ist im Angebotspreis bereits enthalten.
b) Serienausstattung im Tiguan Allspace Elegance und Tiguan Allspace R-Line, optional im Tiguan Allspace Life erhältlich.
c) Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.
Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt EUR 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro). Das Fahrzeug muss nach dem 04.11.2019 in der EU erstzugelassen sowie nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2021 zweitzugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf maximal für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstzugelassen gewesen sein und eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach dem 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) und/oder eines Gebrauchtfahrzeugs müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden.
Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
d) Die Sonderzahlung kann im Rahmen des Umweltbonus erstattet werden. Diese muss durch den Kunden beantragt werden. Im Aktionszeitraum vom 01.10.2021 bis 31.12.2022 erhalten Sie bei Inzahlungnahme (Konzernfahrzeuge Audi, SEAT, ŠKODA, Porsche sind ausgeschlossen) Ihres mindestens 4 Monate auf Ihren Namen zugelassenen Gebrauchtwagens und gleichzeitigem Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung) eines Jahreswagens von Volkswagen eine modellabhängige Prämie von bis zu 2.500 €. Die jeweilige modellabhängige Aktionsprämie ist in der Sonderzahlung und der Leasingrate bereits enthalten.
e) Für ausgewählte Gebrauchtwagen aus dem Bestand der Volkswagen AG gilt die Garantie bis zum fünten Fahrzeugjahr für bis zu 36 Monate im Anschluss an die zweijährige Herstellergarantie und bis zu 100.000 km.